Zweigstelle · Bayern

Strafverteidigung in München.

Verteidigung beim Vorwurf der Vergewaltigung und in Sexualstrafverfahren – regional erreichbar, bundesweit koordiniert.

Ersteinschätzung München
ZweigstelleMünchen

Landsberger Straße 155 / Haus 1, 80687 München

Lokale Verteidigung

Anwalt beim Vorwurf der Vergewaltigung in München

Die Münchner Zweigstelle bietet persönliche Erreichbarkeit in Oberbayern und verbindet sie mit spezialisierter bundesweiter Strafverteidigung.

Früh dokumentierte Ermittlungen und umfangreiche digitale Daten werden strukturiert ausgewertet; Termine in München und der Region werden flexibel abgestimmt.

Der erste Schritt ist unabhängig vom Ort gleich: keine ungeprüfte Aussage, keine direkte Kontaktaufnahme zu beteiligten Personen und keine Veränderung möglicher Beweismittel. Nach Mandatsprüfung übernimmt die Verteidigung die Kommunikation, beantragt Akteneinsicht und strukturiert die nächsten Schritte.

01

Schneller Zugang

Erstbesprechung kurzfristig per Video oder persönlich in München nach Terminvereinbarung.

02

Regionale Termine

Wahrnehmung von Terminen bei Ermittlungsbehörden und Gerichten in München & Oberbayern.

03

Zentrale Strategie

Einheitliche Aktenanalyse und persönliche Verantwortlichkeit über den gesamten Verfahrensverlauf.

Was wir zuerst klären

Die ersten Fragen entscheiden über das weitere Vorgehen.

  1. Wo steht das Verfahren?Anzeige, Vorladung, Durchsuchung, Haftfrage oder bereits zugestellte Anklage.
  2. Welche Fristen laufen?Termine und förmliche Zustellungen werden priorisiert und gegenüber der zuständigen Stelle abgesichert.
  3. Welche Daten sind gefährdet?Flüchtige digitale Spuren und erreichbare Zeugen werden identifiziert, ohne Ermittlungen zu behindern.

Ihr Termin vor Ort

Persönlich erreichbar in München.

Besprechungen am zweigstelle erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung. Rufen Sie die Kanzlei unter 089 215 4855 0 an, damit Verfahrensstand, Fristen und der passende Termin vertraulich abgestimmt werden können.

Vertraulicher Erstkontakt

Je früher die Akte geführt wird, desto besser.

Schildern Sie zunächst nur die Eckdaten: Verfahrensstand, Behörde, Aktenzeichen und Frist. Sensible Falldetails besprechen wir nach Mandatsprüfung.

E-Mail an die Kanzlei24/7 telefonisch: 089 215 4855 0Keine Mandatsannahme allein durch Übersendung einer Nachricht. Fristen laufen bis zur ausdrücklichen Bestätigung weiter.