Nicht zur Sache aussagen
Als beschuldigte Person dürfen Sie schweigen. Eine belastbare Einlassung sollte erst nach Akteneinsicht und strategischer Prüfung erfolgen.
VertiefenBundesweite Strafverteidigung
Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger
Strafverteidigung beim Vorwurf der Vergewaltigung – diskret, konsequent und ohne Vorverurteilung. Früh handeln, Akten kennen, Aussage prüfen.
Erste Orientierung
Nicht Schnelligkeit um jeden Preis, sondern kontrolliertes Handeln schützt Ihre Position. Diese drei Grundsätze gelten unabhängig vom Stand des Verfahrens.
Als beschuldigte Person dürfen Sie schweigen. Eine belastbare Einlassung sollte erst nach Akteneinsicht und strategischer Prüfung erfolgen.
VertiefenNachrichten, Fotos, Kalenderdaten und Standortverläufe können relevant sein. Sichern Sie Daten unverändert und vermeiden Sie direkten Kontakt.
VertiefenVerteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren: Kommunikation übernehmen, Akteneinsicht beantragen und entlastende Spuren früh sichern.
VertiefenRechtlicher Ausgangspunkt: Nach § 136 StPO steht es Beschuldigten frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und schon vor der Vernehmung eine Verteidigung zu befragen.
Amtliche QuelleWissen, das handlungsfähig macht
Rechtslage
Tatbestandsvarianten, Strafrahmen und die Bedeutung des erkennbaren Willens – verständlich und ohne vorschnelle Bewertung.
Verfahren
Welche Schritte Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gehen – und wo Verteidigung wirksam ansetzen kann.
Strategie
Aussageanalyse, digitale Spuren, Kontext und Alternativhypothesen gehören in eine sorgfältige Gesamtprüfung.
Unser Vorgehen
Ein Sexualstrafverfahren berührt Freiheit, Beruf, Familie und Reputation. Deshalb folgt jede Mandatsübernahme einem klaren, nachvollziehbaren Ablauf.
Strategie im DetailFristen, Termine, Kontaktwege und akute Risiken werden sofort geordnet. Behördenkommunikation läuft über die Verteidigung.
Erst die Ermittlungsakte zeigt, welcher konkrete Vorwurf, welche Aussagen und welche objektiven Spuren vorliegen.
Einlassung, Schweigen, Beweisanregungen und forensische Prüfung werden als zusammenhängende Strategie entschieden.
Ziel ist die bestmögliche verfahrensgerechte Lösung – früh im Ermittlungsverfahren oder konsequent in der Hauptverhandlung.
Bundesweit erreichbar
Die Verteidigung wird zentral koordiniert und regional geführt. Wählen Sie Ihren nächstgelegenen Standort für lokale Informationen und eine direkte Mandatsanfrage.
Haltung
„Strafverteidigung bedeutet nicht, vorschnell zu urteilen. Sie bedeutet, Beweise, Verfahren und Rechtsfolgen mit der gebotenen Konsequenz zu prüfen.“
Der Schutz Ihrer Informationen ist Grundlage jeder Beratung – vom ersten Kontakt an.
Keine Versprechen, keine Dramatisierung: Entscheidungen beruhen auf Akten, Recht und überprüfbaren Tatsachen.
Entlastende Umstände werden früh gesichert und gegenüber den Ermittlungsbehörden klar herausgearbeitet.
Vertraulicher Erstkontakt
Schildern Sie zunächst nur die Eckdaten: Verfahrensstand, Behörde, Aktenzeichen und Frist. Sensible Falldetails besprechen wir nach Mandatsprüfung.
E-Mail an die Kanzlei24/7 telefonisch: 040 22 8686 600Keine Mandatsannahme allein durch Übersendung einer Nachricht. Fristen laufen bis zur ausdrücklichen Bestätigung weiter.